Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand der Erklärung: 11. März 2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsgesetz (BFSG), § 3 Abs. 2 BFSG, Barriere-Informationstechnik Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0), § 7 sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.fvm.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz größtenteils vereinbar. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus den Web Content Accessibility Guidelines.

Barrierefreie Inhalte des – digi.smartPlugins:

Anpassbare Schriftgrößen: Nutzer können Texte individuell vergrößern oder verkleinern, um eine optimale Lesbarkeit zu gewährleisten.

Text-to-Speech: Texte können vorgelesen werden, was insbesondere für sehbeeinträchtigte Nutzer hilfreich ist.

Visuelle Anpassungen: Funktionen wie Kontrast- und Farbanpassungen helfen, Inhalte klar und verständlich darzustellen.

Smart Plugin: Intelligente Unterstützung für eine bessere Nutzererfahrung
Das Smart Plugin erkennt und korrigiert technische Barrieren, um eine möglichst barrierefreie Nutzung Ihrer Webseite zu ermöglichen. Zu den Funktionen zählen unter anderem:

Technische Fehlererkennung und -korrektur: Automatisierte Überprüfung und Anpassung von potenziellen Hindernissen für die Zugänglichkeit.

Tastaturnavigation: Stellt sicher, dass die Webseite auch ohne Maus bedienbar ist – ein wichtiger Aspekt für Nutzer mit motorischen Einschränkungen.

Screenreader-Kompatibilität: Optimierung, damit Screenreader die Inhalte Ihrer Webseite erfassen und korrekt wiedergeben können.

Nicht barrierefreie Inhalte zu diesem Zeitpunkt:

  1. PDFs
    PDFs müssen barrierefrei sein, indem sie korrekte Strukturen und Alternativtexte enthalten.
  2. Videos
    • 1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (A) → Alternativen für reine Audio- oder Videoinhalte
    • 1.2.2 Untertitel (A) → Untertitel für Videos mit Sprache
    • 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (A) → Alternativtext oder Skript
    • 1.2.5 Audiodeskription (AA) → Gesprochene Beschreibung für sehbehinderte Nutzer
  3. Überschriftenstruktur
    • 1.3.1 Info und Beziehungen (A) → Korrekte HTML-Struktur (H1-H6)
    • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (AA) → Verständliche und sinnvolle Überschriften
  4. Responsive Darstellung
    • 1.4.10 Reflow (AA) → Inhalte müssen sich an Bildschirmgrößen anpassen, ohne horizontales Scrollen
    • 1.3.4 Orientierung (AA) → Die Seite muss in Hoch- und Querformat funktionieren

Die Ergänzungen sind zeitnah vorgesehen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. März 2025 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:


Fußball-Verband Mittelrhein e. V.
Sövener Str. 60
53773 Hennef
Telefon: 02242/91875-0
E-Mail: fvm(at)fvm.de 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) stellen. Die Schlichtungsstelle nach hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentliche Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.

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