Heute (seit 9 Uhr, live auf DFB-TV) Auf dem 43. Ordentlichen DFB-Bundestag in Frankfurt werden heute neben der Wahl eines neuen DFB-Präsidenten wegweisende Entscheidungen für den Fußball und die Fußballer in Deutschland erwartet. Das sind die wichtigsten Anträge, über die auf dem Bundestag abgestimmt wird.
Wahl eines neuen DFB-Präsidenten & Neuordnung des Präsidiums
Für die Nachfolge des im April zurückgetretenen Reinhard Grindel wurde auf Empfehlung der Findungskommission durch die Konferenz der Regional- und Landesverbände sowie die Generalversammlung der DFL Fritz Keller vorgeschlagen. Er wäre der 13. Präsident in der Geschichte des DFB. Keller ist Präsident des SC Freiburg, für den Fall seiner Wahl im DFB hat er seinen Rücktritt für dieses Amt angekündigt.
Vorbehaltlich einer Zustimmung zur Satzungsänderung wird das künftige DFB-Präsidium aus insgesamt 20 Mitgliedern bestehen. Darunter fünf Mitglieder mit beratender Stimme und Ehrenpräsident Dr. h.c. Egidius Braun. Vorgesehen ist auch, dass diverse Ressortzuständigkeiten wegfallen, das Präsidium soll künftig mehr als Kollegialorgan auftreten. Gewählt werden soll zudem ein Vergütungs- und Beratungsausschuss. Das Gremium ist künftig zuständig für die Einordnung der Tätigkeiten der Mitglieder des DFB-Präsidiums als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sowie die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Vergütung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen.
Grundsatzbeschluss zum GmbH-Prozess
In der DFB GmbH wurden bereits 2017 die bisherigen Tochtergesellschaften des DFB zusammengeführt, zugleich wurde damit begonnen, wirtschaftliche Aktivitäten stärker zu bündeln. Mit Blick auf Transparenz und Effizienz der Abläufe, Wirksamkeit von Kontrolle und Aufsicht, Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Optimierung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit soll die Neugestaltung der Aufgabenzuordnung im DFB nun weiter vorangetrieben und spätestens bis zum Jahr 2021 abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird den Delegierten ein Grundsatzbeschluss zur Abstimmung vorgelegt, der auf Basis eines von DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge und GeneralsekretärDr. Friedrich Curtius ausgearbeiteten und vom DFB-Präsidium einhellig unterstützten Konzeptpapiers vorbereitet wurde. Kern ist es, dass die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Verbandes künftig unter dem Dach von Tochtergesellschaften wie der DFB GmbH zusammengefasst und dort operativ geführt werden. Bislang im e.V. beheimatete Aufgaben sollen auf kommerziell tätige Töchter übertragen werden. Dazu zählen voraussichtlich der operative Betrieb der Nationalmannschaften, der Pokalwettbewerbe, der 3. Liga, der Frauen-Bundesligen und der Bundesligen der Juniorinnen und Junioren sowie die Entwicklung und der Betrieb der DFB-Akademie.
Aufstiegsregelung und Ausschuss 3. Liga
Auf dem a.o. DFB-Bundestag 2017 wurde eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt, die zahlreiche Modelle zur Bildung von vier Regionalligen mit einem direkten Aufstiegsrecht für jeden Meister geprüft und im Sinne eines transparenten Ablaufs für jeden einsehbar im Internet veröffentlicht hatte. Keines dieser Modelle wurde von der Arbeitsgruppe, der neben den zuständigen Verbänden auch Vereinsvertreter der 3. Liga und aller Regionalliga-Staffeln angehörten, als mehrheitsfähig eingestuft. Im weiteren Austausch und in Tagungen der zuständigen Regionalliga-Träger mit den Vereinen wurde der nun folgender Vorschlag erarbeitet, der den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt wird: Die Meister der Regionalligen Südwest und West steigen künftig direkt auf, zwei weitere Aufsteiger werden aus den Staffeln Nord, Nordost und Bayern ermittelt. Dabei steigt ein Meister aus diesen drei Staffeln in einem jährlich rotierenden System direkt auf, den vierten Startplatz für die 3. Liga spielen die beiden übrigen Meister in Aufstiegsplayoffs aus.
Gegenstand der Beschlussfassung des DFB-Bundestags ist zudem die Gründung eines Ausschusses 3. Liga. Der Ausschuss soll ein eigenständiges Gremium mit Antragsrecht werden, das die Interessen der 3. Liga im DFB und nach außen vertreten soll. Kernaufgabe ist die systematische Weiterentwicklung der Liga. Bislang beim DFB-Spielausschuss liegende Zuständigkeiten aus Satzung und Ordnungen des DFB, die ausschließlich die 3. Liga betreffen, sollen auf den neuen Ausschuss übergehen.
Masterplan 2024
Im Masterplan 2024 soll im Rahmen der "Zukunftsstrategie Amateurfußball" ein verbindlicher Rahmen für die Umsetzung des Masterplans durch alle 21 Landesverbände in den Jahren 2020 bis 2025 gesetzt werden. Im Zuge dessen soll der DFB-Vorstand ermächtigt werden, den im Detail ausgearbeiteten Masterplan nach Empfehlung der Konferenz der Verbandsvorsitzenden spätestens in seiner Sitzung im Frühjahr 2020 zu beschließen. Kernziel der Zukunftsstrategie Amateurfußball ist es, das weltweit einzigartige, bundesweit flächendeckende Netz von Fußballvereinen zu erhalten und zu stärken. Der neue Masterplan folgt aus den Handlungsempfehlungen des 3. Amateurfußball-Kongresses 2019 in Kassel. Dort hatten im Februar die Vertreterinnen und Vertreter aller Organisationsebenen des deutschen Amateurfußballs - DFB, Regional- und Landesverbände, Bezirke und Fußballkreise sowie Vereine - über die aktuellen Herausforderungen des Vereinsfußballs diskutiert.
Projekt Zukunft
Oliver Bierhoff, DFB-Direktor Nationalmannschaften und Akademie, wird den Delegierten das "Projekt Zukunft" vorstellen, bevor es in einem Grundsatzbeschluss verabschiedet werden soll. Durch das "Projekt Zukunft" sollen die sportlichen Rahmenbedingungen in Deutschland auf allen Ebenen analysiert und verbessert werden. Ziel ist es, die erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln, um den deutschen Fußball wieder in der Weltspitze zu etablieren. Neben dem Projektteam und den Gremien von DFB und DFL sollen mehr als 250 Fußballexperten aus dem Amateur-, Profi- und Juniorenbereich involviert werden - das Projekt Zukunft soll von der Basis bis zur Spitze gemeinsam gestaltet werden.
Förderung des Frauenfußballs
Auf dem Bundestag wird den Delegierten ein Konzept für die Stärkung und Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfußballs zur Abstimmung vorgelegt. Im "Projekt Zukunft - weiblich" sind konkrete Zielsetzungen und Handlungsfelder festgeschrieben: unter anderem die Stärkung der Strukturen, die Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung, die Optimierung der Talent- und Spitzenförderung sowie altersgerechte Angebote für Frauen und Mädchen. Abgestimmt wird zudem über die Einrichtung eines Ausschusses Frauen-Bundesligen. Zur Interessenwahrnehmung der Vereine der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga sollen Kernaufgaben dieses Bereiches vom Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball auf einen neuen, 13-köpfigen Ligaausschuss übertragen werden.
FVM-Initiative: Vertreter der jungen Generation
Die Delegierten stimmen zudem über so genannte „Vertreter/-innen der jungen Generation“ ab, die in den Jugendausschuss, den Schiedsrichterausschuss sowie den Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball des DFB berufen werden sollen. Das DFB-Präsidium hat diesen Antrag auf Initiative des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM) eingebracht.
Im Fußball-Verband Mittelrhein war bereits 2001 die Einbindung junger Menschen in die FVM-Gremien in der Satzung verankert worden. Auf dem Verbandstag des FVM im Juni dieses Jahres beschlossen die Delegierten zudem die verpflichtende Wahl von Vertreter/-innen der jungen Generation in alle Gremien einschließlich der Rechtsorgane auf FVM- und auf Kreisebene.
Neuordnung im Schiedsrichterwesen
Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen des Profifußballs soll die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter in das Hauptamt überführt werden. Dafür soll in einem Grundsatzbeschluss über die Ausgliederung der Elite-Schiedsrichter in eine eigene Schiedsrichter GmbH entschieden werden. Der DFB-Schiedsrichter-Ausschuss würde sich künftig verstärkt um die Themen der Amateure und Schnittstellenthemen kümmern, die in beiden Bereichen verankert sind. Dazu gehören unter anderem die Regelauslegung und die Talentförderung. Die bisherigen DFB-Schiedsrichterkommissionen Elite und Amateure wird es in der bisherigen Form dann nicht mehr geben.
Einführung einer Futsal-Bundesliga
2015 hat der DFB eine Futsal-Nationalmannschaft gebildet, 2016 das erste Länderspiel absolviert. Die Professionalisierung des Futsal in Deutschland soll nun eine weitere Stufe erreichen. Auf dem DFB-Bundestag werden die Delegierten über die Einführung einer Futsal-Bundesliga entscheiden. Dem Antrag entsprechend würde die neue Spielklasse ab der Saison 2021/2022 den Spielbetrieb aufnehmen. Vorgesehen ist folgende Regelung: Für die Auftaktsaison qualifizieren sich jeweils die Meister und Vizemeister der Regionalligen Süd, West, Nord und Nordost sowie der Meister der Regionalliga Südwest. Dazu kommt als zehnter Teilnehmer der Sieger einer Qualifikationsrunde aus dem Vizemeister der Regionalliga Südwest sowie den Drittplatzierten der Regionalligen Süd, West, Nord und Nordost.
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