Die Landesregierung unterstützt Sportvereine bei Ausbildung von Übungsleiter*innen

Die Übungsleiteroffensive 2023 unterstützt gezielt gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter bei der Gewinnung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Sport.

Die Landesregierung unterstützt Sportvereine bei Ausbildung von Übungsleiter*innen

1 Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.

Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Darunter fallen sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.

Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen. Neben Sportvereinen sind auch weitere Sportanbieter antragsberechtigt.

Das Antragsverfahren zur "Übungsleiter*innen-Offensive" im Jahr 2023 startet am 27. März 2023.

Finanziert wird die Hilfe aus zusätzlichen, dem Landeshaushalt 2023 bereitgestellten Mitteln.

Die FAQs zur Übungsleiter*innen-Offensive und Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Landessportbundes hier.

 

Bildquelle: LSB NRW I Andrea Bowinkelmann
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