Förderprogramme des Landessportbundes NRW

Förderprogramme des Landessportbundes NRW

„1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein!“

Auch in diesem Jahr stellt der Landessportbund NRW finanzielle Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung und unterstützt auch weiterhin Sportvereine, die sich über ihren Sportvereinsalltag hinaus sozial engagieren. 

Diese können sich mit einer geeigneten Maßnahme aus acht verschiedenen Förderschwerpunkten bewerben. Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. 

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. 

Welche Ausgaben sind im Jahr 2022 förderfähig? 

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1. Januar 2022 - 31. Dezember 2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen: 

  1. Kooperation Sportverein mit Schulen 
  2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen 
  3. Integration 
  4. Inklusion 
  5. Gesundheitssport 
  6. Sport der Älteren 
  7. Mädchen und Frauen im Sport 
  8. Reha-Sport 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Förderschwerpunkt „Inklusion“. Die ersten 500 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert. 

Aus aktuellem Anlass ist es möglich, dass unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine geltend zu machen, sodass benötigte Materialien beschafft werden können. Diese können sich auf folgende Bereiche beziehen: 

  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten 

  • Schaffung neuer sportlicher und/oder geselliger Angebote im Verein für Geflüchtete 

  • Schaffung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten und sich aus dem Sport ergebender Maßnahmen mit Bezug zu Geflüchteten (z.B. Sprachkurse, Hausaufgabenbetreuung, Kennenlern-Tage). 

Auch im Jahr 2022 ist der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind. 

Gibt es ein konkretes Anwendungsbeispiel? 

Ein Sportverein betreibt eine Kooperation mit einer Schule oder Kindertageseinrichtung, oder strebt diese an. Dafür benötigt der Verein entsprechendes Trainings- und Spielmaterial (Minitore, Bälle, Leibchen, Hütchen u.a.). Für die Anschaffung dieser Materialien kann über das Förderportal entsprechend die Fördersumme beantragt werden. 

Welche Ausgaben sind nicht anerkennungsfähig? 

Nicht anerkennungsfähig sind Verwaltungsausgaben des Sportvereins sowie Ausgaben, die bereits durch Dritte refinanziert werden, z. B. Honorare im OGS-Bereich. 

Wie und wann stelle ich einen Förderantrag? 

In diesem Jahr ist die Antragstellung seit dem 30. März 2022 möglich. 

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.  

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. 

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) gestellt werden. 

Kann ich jedes Jahr einen Antrag stellen? 

Ja. Sportvereine, die bereits im vorherigen Jahr einen Antrag gestellt haben, sind im darauffolgenden Jahr wieder antragsberechtigt.  

 

Wer ist Ansprechpartner? 

Ressort Förderprogramme/KJP 

Tel. 0203/7381-900 

E-Mail: 1000x1000(at)lsb.nrw 

Weitere Informationen zum Förderprogramm „1000x1000“ finden Sie hier  

 

Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ 

Auch im Jahr 2022 können Sportvereine wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen stellen. 7,56 Mio. Euro werden für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereitgestellt. Die Förderung und damit das an die jeweiligen Vereine überwiesene Geld ist für die Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.  

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. 

Zusätzlich muss jeder Zuwendungsempfänger seinen Mitgliederbestand zum 1. Januar des Antragsjahr beim LSB nachgewiesen haben. Darüber hinaus muss der Zuwendungsempfänger über anerkannte Leiter*innen der Übungsarbeit verfügen. 

Welche Ausgaben sind im Jahr 2022 förderfähig? 

Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in Sportvereinen, vorrangig im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung. Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.  

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet. 

Welche Ausgaben sind nicht anerkennungsfähig? 

Ausgeschlossen sind Gruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten. 

Wie und wann stelle ich einen Förderantrag? Gibt es eine Antragsfrist? 

Seit dem 30 März 2022 können Anträge gestellt werden. 

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung. 

Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) gestellt werden. 

Wer ist Ansprechpartner? 

Referat Förderprogramme/KJP 

Tel. 0203/7381-985 

E-Mail: uebungsarbeit(at)lsb.nrw 

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ sowie den Antrag finden Sie hier

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