Mit dem Ziel, nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, hat der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) Förderungen für Sportvereine gestartet. Wir haben Ihnen die aktuell laufenden Förderprogramme 2023 des LSB NRW in einer Übersicht zusammengestellt. Die Förderprogramme sind nach Enddatum der Antragsstellung aufgelistet.
Krisenhilfe Energie
55 Millionen Euro Krisenhilfe werden für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW aus Mitteln des Landes NRW bereitgestellt. Hiermit soll eine Fortführung des Vereinsbetriebs mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise gesichert werden. Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert. Für die Antragsstellung muss ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorliegen. Weitere Informationen lesen Sie in den Förderrichtlinien zum Hilfsprogramm des Landes NRW.
Anträge können vom 1. März bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. (Eine Verlängerung wird angestrebt.)
Förderung der Übungsarbeit
Auch dieses Jahr wird das Land NRW Sportvereinen eine Förderung zur Leitung der Übungsarbeit von Sportvereinen zur Verfügung stellen, insgesamt 7,56 Mio. Euro. Voraussetzung zur Förderung ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins sowie die erfolgte Mitgliedermeldung (Bestandserhebung) zum 01.01.2023. Außerdem müssen Vereine Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sein (Doppelmitgliedschaft) und über lizensierte Übungsleitungen verfügen. Gefördert wird der Trainingsbetrieb im Breitensport. Die Beantragung wird ab dem 30. März möglich sein. Weitere Informationen zum Programm lesen Sie auf der Seite Förderung der Übungsarbeit.
Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
1.000 x 1.000
Vereine können im Rahmen des Programms "1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein" eine Maßnahme mit einem Festbetrag von 1.000 Euro fördern lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Die Beantragung wird bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW möglich sein.
Extrazeit für Bewegung
Das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" beinhaltet die Förderung zusätzlicher außerschulischer Angebote für Schülerinnen und Schüler (1. - 13. Klasse) die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung abzielen. Hierfür stellt das Land NRW 1 Millionen Euro zur Verfügung. Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden. Sportvereine, Bünde und Verbände sowie Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports können Angebote mit maximal 500 Euro pro Tag ( 6 Stunden) bezuschussen lassen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Juli 2023 durchgeführt werden.
- Eine Antragsstellung ist seit Anfang Februar möglich.
- Vor der Antragsstellung sollte folgendes Merkblatt beachtet werden.
- Informationen zur Antragsstellung, u.a. für Sportvereine, Bünde und Verbände sowie für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports gibt es auf der Seite Extra-Zeit für Bewegung der Sportjugend.
Übungsleiter *innen Offensive
Mit einer Höhe von einer Million Euro fördert das Land NRW Ausbildungen und weitere Einstiegsqualifizierungen. Durch diese Förderungen sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Es werden sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz bezuschusst als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B. Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.
Anträge können per Mail an uebungsarbeit(at)lsb.nrw oder postalisch beim Landessportbund NRW eingereicht werden.
Eine Übersicht aktuell laufender und zeitnah startender Förderungen des LSB NRW für Sportvereine inkl. Fristen und Ansprechpersonen erhalten Sie hier.
