LSB-NRW: Vereinsbefragung zum GEMA-Pauschalvertrag

LSB-NRW: Vereinsbefragung zum GEMA-Pauschalvertrag

Der aktuelle Pauschalvertrag zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, den Landessportbünden und der GEMA ist noch bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Die Verhandlungen für einen Pauschalvertrag zur Musiknutzung ab 1. Januar 2026 gestalten sich herausfordernd. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen möchte bis zum 24. März 2025 erfahren, ob und in welcher Höhe Vereine bereit sind, den Pauschalbeitrag weiter zu zahlen, um damit die mit dem Pauschalvertrag einhergehende Verwaltungsvereinfachung und die entsprechenden Tarifrabattierungen nutzen zu können. 

Hier können Sportvereine an der Vereinsbefragung zum GEMA-Pauschalvertrag teilnehmen. Ihre Meinung ist wichtig, denn es betrifft auch Ihre Zukunft bei der Musiknutzung. 

 

Was ist GEMA? 

Auch bildende Künstler*innen oder Musiker*innen haben für ihr geistiges Eigentum ein Recht auf Bezahlung, das ihnen ein Vertrag mit der Verwertungs-Gesellschaft Verwertungsgesellschaft GEMA garantiert.

So sind sportliche und gesellige Veranstaltungen in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar. Doch wer macht sich schon Gedanken darüber, wie diese Musik bezahlt wird? Es geht hierbei nicht um die Honorierung der Bands oder den Kauf von Tonträgern, sondern um die schöpferische Arbeit der Komponist*innen und Text-Dichter*innen. Um die Rechte der Urheber zu wahren, wurde von den Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverlagen die GEMA gegründet.

Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein (gem. § 22 BGB), sämtliche Einnahmen fließen nach Abzug der Kosten den Urhebern zu. Der gesetzliche Schutz des Urheberrechtes steht dem/der Schöpfer*in eines Werkes zu Lebzeiten und 70 Jahre nach seinem/ihrem Tod zu. Erst danach erlischt das alleinige Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes.

 

Mehr zum Thema:

Auf der Seite vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Informationen über die GEMA. 

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