Neues aus dem AH-Fußball

Neues aus dem AH-Fußball

Passpflicht bei FVM- und WDFV-Wettbewerben ab 2019

Der DFB, der FLVW und der FVN spielen in den Altersklassen Ü32, Ü40 und Ü50 bereits seit Jahren mit Spielerpässen. „Um auch unseren Mannschaften in den genannten Altersklassen Chancengleichheit zu garantieren und den Diskussionen um Spielberechtigungen zuvorzukommen, führen wir daher auch auf FVM-Ebene Spielerpässe als Nachweis der Spielberechtigung ein“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des F&B-Ausschusses, Alfons Arnoldy. Die Erstausstellung eines Spielerpasses erfolgt auf Antrag bei der WDFV Passstelle und kostet 4 Euro. Rote Spielerpässe sind ungültig. Die Spielberechtigung wird durch einen Erstantrag wiedererlangt.

Den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung finden Sie hier.
 

Zweitspielrecht im AH-Fußball

Für Vereine besteht zudem die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht für Spieler im AH-Fußball zu beantragen. Folgendes Beispiel beschreibt, wie es geht: „Der Verein A hat in einem Ü32-Wettbewerb eine Mannschaft gemeldet. Der Verein B hat nicht gemeldet. Einige Ü32-Spieler von Verein B möchten in der Mannschaft des Vereins A spielen. Die Spieler von Verein B sind nach Beantragung eines Zweitspielrechts in der Mannschaft von Verein A spielberechtigt. Die Spielerlaubnis für den Stammverein B bleibt von der Erteilung eines AH-Zweitspielrechts unberührt.“ Für das Zweitspielrecht sind der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung sowie das Formblatt zur Bestätigung des Vereines ohne AH-Mannschaft beim WDFV einzureichen. Besitzt ein Spieler eine gültige Spielberechtigung, muss mit der Vereinsbestätigung unbedingt ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung eingereicht werden. Für das Zweitspielrecht wird ein separater Spielerpass ausgestellt. Der Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts muss im Vorfeld gestellt werden, in der laufenden Spielzeit ist ein Antrag jeweils bis spätestens 15. April eines Jahres möglich. Ein Zweitspielrecht ist längstens für eine Spielzeit gültig. Für jede weitere Spielzeit muss das Zweitspielrecht bei der Passstelle des WDFV verlängert werden. Die Kosten für einen Erstantrag betragen 20 Euro, eine Verlängerung des Zweispielrechts ist kostenlos. Das AH-Zweitspielrecht wird für jeden Spieler nur einmal erteilt.

Das Formblatt zum Zweitspielrecht finden Sie hier.
Alle weiteren Infos zu Ü-Wettbewerben finden Sie hier.

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