Obwohl wir alle vor allem aus Freude an unserem Lieblingssport an den Wochenenden auf den Fußballplätzen sind, kommt es auch hier, wie in allen Lebensbereichen, immer noch wiederholt zu Diskriminierungsvorfällen. Um solche Vorfälle zu verhindern, sie zu bemerken und einzuschreiten, braucht es die Unterstützung aller Beteiligten – insbesondere der Spieler*innen, Trainer*innen und Vereinsverantwortlichen.
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand die Würde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies geschieht durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung, in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität. Auch eine sonstige Schlechterbehandlung aufgrund eines dieser Merkmale stellt eine Diskriminierung dar.
Wie kann ich mich mit meinem Verein vorbeugend gegen Diskriminierung einsetzen?
Um allen Mitgliedern im Verein eine Orientierung zu bieten, für welche Werte der Verein steht, ist die Entwicklung eines Leitbildes sinnvoll. Am besten beteiligen Sie möglichst viele Mitglieder bei der Erstellung des Dokuments, das kurz und prägnant die Grundregeln für das Miteinander im Verein festlegen soll. Dabei sollten Sie benennen, dass Diskriminierung in ihrem Verein keinen Platz hat und entsprechend sanktioniert wird. Nach der Erstellung des Vereinsleitbildes ist es wichtig, es an alle Mitglieder und Zuschauer*innen zu kommunizieren. Nutzen Sie dabei zum Beispiel die Vereinshomepage, Social-Media-Kanäle oder hängen Sie ein Plakat am Vereinsheim auf. Zusätzlich ist es ratsam, eine*n Ansprechpartner*in für etwaige Störfälle zu benennen.
Wem soll ich Bescheid sagen, wenn mir diskriminierende Vorfälle auf dem Sportgelände auffallen?
Wenn es während eines Spiels zu diskriminierenden Vorfällen kommt, sollte der*die Schiedsrichter*in spätestens in der Halbzeitpause oder nach Spielende kontaktiert werden. Sie können auch im Spiel direkt schon einschreiten. Auch Vereinsverantwortliche und anwesende Ordner*innen sollten darauf hingewiesen werden, um reagieren zu können.
Im Nachgang können Vorfälle bei der Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle des zuständigen Landesverbands gemeldet werden. Die Anlaufstelle unterstützt die Betroffenen.
Was können Schiris bei derartigen Vorfällen tun?
Wenn Schiedsrichter*innen diskriminierende Rufe oder Plakate wahrnehmen oder sie darüber informiert werden, können sie eine Partie unterbrechen und in letzter Konsequenz sogar abbrechen. Auch im Amateurfußball greift dann der 3-Stufen-Plan. Infos dazu finden Sie in der Checkliste.
Bei der Kommunikation mit den Personen, die sich diskriminierend äußern, sollten sie die Ordner*innen hinzuzuziehen.
Nach dem Spiel müssen die Schiedsrichter*innen diese Vorfälle in den Spielberichtsbogen eintragen, damit die zuständigen Stellen über die Konsequenzen beraten können.
Welche Rechte und Pflichten haben die Heimvereine?
Der Heimverein hat das Recht, seine Sportplatz- bzw. Hausordnung - notfalls mithilfe der Polizei - durchzusetzen. Daher ist es wichtig, diese gut sichtbar gemeinsam mit dem Verbot von Gewalt- und Diskriminierungshandlungen zu kommunizieren. Eine Mustervorlage ist im Dokument "Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen" (Seite 34 ff.) zu finden . Der*Die Sicherheitsbeauftragte Ihres Vereins sollte in der Regel auch das Hausrecht ausüben. Falls Sie bei der Erstellung der Stadion-/ Platzordnung oder der Durchsetzung des Hausrechts unsicher sind, können Sie sich vom Sicherheitsbeauftragten ihres Landesverbandes beraten lassen. Zur Checkliste Sicherheit.
Verweisen Sie (potentielle) Störer*innen unter Berufung auf das Hausrecht der Spielstätte, sofern dies erforderlich erscheint. Ereignet sich ein Gewalt- oder Diskriminierungsvorfall, informieren Sie in jedem Fall die Staffelleitung bzw. die Sportgerichtsbarkeit, sowie in Abhängigkeit vom Schweregrad und akutem Hilfebedarf die Polizei.
Welche Rechte und Pflichten haben Ordner*innen?
Da im Regelfall der austragende Verein auf der Platzanlage das Hausrecht besitzt, beinhaltet dies die Erlaubnis, Personen bei Verstößen gegen die Sportplatz-/ Hausordnung der Platzanlage zu verweisen. Dieses Recht wird den Ordner*innen von der Veranstaltungsleitung des Vereins übertragen. Das heißt, Ordner*innen haben unter anderem folgende Berechtigungen:
- bei drohenden Konflikten zwischen Zuschauer*innen einen Beteiligten aufzufordern, einen anderen Bereich aufzusuchen
- sofern möglich, Konflikte zwischen Personen zu schlichten oder zu beenden. Ansonsten können Ordner*innen auch die Polizei rufen!
- störende und/oder gegen die Platzordnung verstoßende Personen, die auf dem vereinseigenen Gelände die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, der Platzanlage zu verweisen – das gilt auch für Personen, die sich diskriminierend äußern oder verhalten
- falls die Situation es erfordert, mäßigend und deeskalierend das Spielfeld zu betreten und in Konflikte einzuschreiten. Auch nach dem Spiel dürfen Ordner*innen das Spielfeld betreten, um zum Beispiel das Schiedsrichter*innengespann vom Platz zu begleiten!
Mehr Informationen gibt es im Faltblatt zum Thema Ordner*innen.
Sollte eine Mannschaft das Spielfeld verlassen, wenn sie Diskriminierungsvorfälle wahrnimmt?
Die Entscheidung, ein Spiel abzubrechen, muss grundsätzlich immer von den Unparteiischen ausgehen. Um Solidarität mit Mitspieler*innen oder anderen Vereinsvertreter*innen zu zeigen, schreiten Sie ein, widersprechen und melden den Vorfall bei den Unparteiischen (Schiri oder Assistent*innen). Diese können dann das Spiel unter- und nötigenfalls auch abbrechen.
Wenn ein Team eigenständig den Platz verlässt, ist damit das Risiko verbunden, dass das Spiel gegen die Mannschaft gewertet wird, die den Platz verlässt – denn so steht es grundsätzlich in den Ordnungen der meisten Landesverbände. Die Entscheidung über die Spielwertung treffen stets die nach den Regelungen des betreffenden Landesverbands zuständigen Gremien bzw. Rechtsorgane unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Um hier nicht aufgrund der Rechtslage in Schwierigkeiten zu kommen, sollte eine Lösung gemeinsam mit dem*r Schiedsrichter*in gefunden werden.
Wofür tritt der DFB ein?
„Wir haben was gegen Rassismus“ fasst die DFB-Haltung klar zusammen. Der Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus stellt einen der Vereinszwecke des DFB dar, der in der Satzung verankert ist.
"Benachteiligung und Ausgrenzung haben in unserer Gesellschaft und im Fußball nichts zu suchen", erklärt DFB-Präsident Bernd Neuendorf. "Fußball ist für alle da, das steckt tief im Wesen unseres Spiels. Mit dem Projekt Fußball Verein(t) Gegen Rassismus setzt der DFB ein deutliches und nachhaltiges Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung.“ Auch der FVM beteiligt sich zusammen mit Viktoria Köln an dem Projekt und setzt ein Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung.
Wie ist es möglich, sich im Kontext eines Spiels gegen Diskriminierung zu positionieren?
Um die eigene Haltung deutlich sichtbar zu machen, können Sie Materialien beim DFB und FVM bestellen und bei am Sportplatz und im Vereinsheim aushängen. Außerdem sind beispielsweise Anti-Diskriminierungs-Aktionen vor und nach dem Spiel oder gemeinsame Aktionsspieltage mit anderen Vereinen möglich. Diese sollten jedoch stets im Vorfeld mit dem FVM bzw. mit der zuständigen spielleitenden Stelle abgeklärt werden. Etwas komplizierter sind politische Botschaften während eines Spiels. Denn das internationale Verbandsrecht bzw. die Fußballregeln sehen vor, dass die unmittelbare Phase des Spiels und insbesondere die Ausrüstung der Spieler*innen frei von politischen Äußerungen jeglicher Art bleiben muss. Dies ändert jedoch nichts an dem Grundsatz, dass antidiskriminierendes Verhalten erwünscht und nicht verboten ist.
Auf unserem Vereinsgelände nehme ich wiederholt diskriminierende Äußerungen wahr. Was kann ich dagegen tun ?
Am besten nehmen Sie mit dem FVM Kontakt auf. Dort gibt es eine Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle, die Betroffene von und Engagierte gegen Diskriminierung unterstützen kann.
Welche Organisationen außerhalb des Fußballs können Amateurvereine unterstützen?
Im Kampf gegen Diskriminierung können Sie sich an folgende Organisationen wenden:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesverband für Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
- Zusammenhalt durch Teilhabe-Sportprojekte
- Zusammen 1 bei Makkabi Deutschland (v.a. gegen Antisemitismus)
- Claim – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit
An der aktueller Umfrage teilnehmen
Um die Wirkung eines Projektes wie "Fußball Verein(t) gegen Rassismus" abschätzen zu können, führt der DFB in Kooperation mit der Universität des Saarlandes eine Evaluation zu mehreren Themen durch:
"Persönliche Erfahrungen zum Thema Rassismus und Diskriminierung im Fußball"
Weitere Infos zum Umgang mit Diskriminierungsvorfällen und zum Standpunkt des FVM finden Sie hier.