Wichtige Info des Kreisspiel-Ausschusses Köln: Nachweise zu Spielberechtigungen

Der Kreisspiel-Ausschuss Köln weist kurz vor Beginn des Spielbetriebes der Saison 2026/2027 besonders auf eine gegenüber der auf FVM-Ebene abweichenden Regelung des Spielberechtigungsnachweises, dies gilt für den Männer- und Frauenspielbetrieb sowie den der Ü32-Kreisligen des Kreises Köln, hin.

Wichtige Info des Kreisspiel-Ausschusses Köln: Nachweise zu Spielberechtigungen

Bitte beachten:

Die Möglichkeit eines alternativen Nachweises der Spielberechtigung ist im Kreis Köln (im Gegensatz zum Spielbetrieb auf FVM-Verbandsebene) nicht vorgesehen.

Siehe § 32 SpO/WDFV (1) Spielrechtsprüfung Online 

Die Spielberechtigung wird im Männer- und Frauenbereich durch die Spielberechtigungsliste in Spielplus nachgewiesen, wobei das Foto des/der mitwirkenden Spielers/Spielerin hochgeladen worden sein muss und vor Ort durch den Schiedsrichter*in einzusehen sein muss.

Fotos: WDFV

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